Feuerwerkskörper

Als Feuerwerkskörper werden pyrotechnische Gegenstände bezeichnet, die für Feuerwerkszwecke dienen. Nicht zu den Feuerwerkskörpern gerechnet werden pyrotechnische Gegenstände, die als Notsignale (Signalrakete), für den militärischen Einsatz (Schlachtfeldbeleuchtung) oder für technische Experimente dienen.

Typen von Feuerwerkskörpern

Rechtliches

In Deutschland werden pyrotechnische Gegenstände gemäß dem Sprengstoffrecht zunächst nach dem Verwendungszweck eingeteilt:

Pyrotechnische Gegenstände für Vergnügungszwecke:

  1. Klasse I: ganzjährig verkaufbar, Erwerb auch von Jugendlichen möglich
  2. Klasse II: Abgabe und Verwendung nur zu Silvester oder an lizenzierte Pyrotechniker erlaubt
  3. Klasse III: Abgabe nur an lizenzierte Pyrotechniker erlaubt (sehr selten)
  4. Klasse IV: Abgabe nur an lizenzierte Pyrotechniker erlaubt, nicht BAM-geprüft

Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke:

  1. Klasse T1 - Technisches Feuerwerk (erhältlich ab 18), z.B. Modellraketentreibsätze, Bengalfackeln etc
  2. Klasse T2 - Technisches Feuerwerk (erhältlich nur für Pyrotechniker)

Der Import von Feuerwerkskörpern nach Deutschland ist auch aus EU-Staaten verboten.

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